Gründungsjahr 1963
Nach Ende des zweiten Wetkriegs begann in der Zeit des Wiederaufbaus Deutschlands auch vereinzelt die Rückbesinnung auf manch erhaltenswertes Brauchtum, das vergessen oder während des Nationalsozialismus in übergeordneten Verbänden konsolidert wurden. So entstanden ab den fünfziger Jahren, initiiert durch Enthusiasten der Fanfarenmusik und meist als Wiederbelebung von Spiemannszüge der Vorkriegszeit oder als Untergruppe bestehender Narenzünfte, Schützen- und Sportvereine, die ersten "zivilen" Spielmanns- und Fanfarenzüge.
Natürlich war es für die Musiker mit Ihren Anfangs nur aus Naturtrompeten und Landsknechtstrommeln oder kleinen Marschtrommeln bestehenden Gruppen das Ziel, ihre Musikstücke vor Publikum und an verschiedenen Anlässen darzubieten. Dabei blieb es mit der Zeit nicht aus, dass sich Fanfarenzüge auf solchen Anlässe trafen und untereinander freundschaftliche Banden entstanden.
Diese freundschaftliche Gesinnug und die Idee auf solchen Anlässen gemeinsam Musikstücke darbieten zu können, war es auch, weshalb Anton Müller (FZ Wangen), Walter Frommeld (FZ Welfen Weingarten) und Lothar Wolff (FZ TSZ Lindenberg) im März 1963 beschlossen, eine Vereinigung mit dem Ziel der gegenseitigen Förderung, der gemeinsamer Darbietung von Musikstücke und der Vertiefung der Freundschaft unter den Fanfarenzügen Oberschwabens zu gründen.
Allgemeines
Früher wie auch heute ist es erklärtes Hauptziel des Vereins die satzungsmäßig verankerten Aufgaben zu verfolgen und die historisch überlieferte Fanfarenmusik zu pflegen.
Wir sind bemüht den R.O.F. ständig zu erweitern - neue Fanfarenzüge sind jederzeit herzlich willkommen!
Voraussetzung einer Mitgliedschaft ist, dass der Verein innerhalb der geographischen Grenzen Donau-Iller - Bodensee - Schwäbische Alb liegt.
Die Fanfarenzüge haben innerhalb des R.O.F. die gleichen Rechte.
Die Pflichten der Fanfarenzüge sind:
an den Versammlungen teilzunehmen
die einfachen Mehrheitsbeschlüsse des R.O.F. zu erfüllen
bei sämtlichen Veranstaltungen des R.O.F. oder eines R.O.F.-Mitglieds in ihrer vollständigen Uniform teilzunehmen
auf Ventilinstrumente zu verzichten
bei der Aufnahme in den R.O.F. zwei Jahresbeiträge sowie die Aufnahmegebühr im Voraus zu entrichten
die Höhe des Jahresbeitrages und der Aufnahmegebühr wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt